Hintergrundwissen

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Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg

Mehr Verkehr auf der Schiene. Dafür brauchen Personen- und Güterzüge mehr Kapazität im Schienennetz. Deshalb bauen Bund und Bahn das Netz aus. Welche Schritte sind notwendig, bis neue Schienenwege gebaut werden dürfen? Das Video zeigt den Weg vom Bundesverkehrswegeplan über die Planung bis zum Baubeginn. Und es zeigt: Die Bürger:innen sind von Anfang an beteiligt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Bahn nimmt die Anliegen der Menschen vor Ort sehr ernst. Deshalb bezieht sie die betroffene Öffentlichkeit von Anfang an in den Planungsprozess ein und informiert kontinuierlich über den Projektstand. Das macht die Planungen transparent und nachvollziehbar für alle. Zudem können Anmerkungen und Hinweise aus der Bevölkerung frühzeitig aufgenommen werden. Im Zuge dieser frühen Öffentlichkeitsbeteiligung setzt die Bahn im Projekt Kurve Kassel neben allgemeinen Informationsveranstaltungen auch auf einen Runden Tisch.

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Mensch & Umwelt

Der Schutz von Natur und Umwelt ist der Deutschen Bahn ein wichtiges Anliegen. Bei der Planung von Infrastrukturprojekten sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Umwelt Leitfadens des Eisenbahn-Bundesamtes sowie weitere Gesetze und Richtlinien zu beachten. Die Bahn ist dabei von Anfang an darauf bedacht, Eingriffe in die Natur möglichst zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.

Mehr zum Thema Umweltschutz bei der DB

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Raumordnungsverfahren

Das Bahnprojekt Kurve Kassel befindet sich in der Vorplanung. Zuvor wurde bereits die Grundlagenermittlung abgeschlossen. Dabei wurden die verkehrlichen und betrieblichen Ziele geklärt, die sich aus den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans ableiten. Derzeit laufen die Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (ROV).

Planfeststellungsverfahren

Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dabei plant die Bahn eine konkrete Variante, die im ROV ermittelt wurde, im Detail. Ziel ist es, eine genehmigungsfähige Trasse zu finden und hierfür einen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Damit erhält die Bahn Baurecht. Im letzten Schritt folgen die Ausführungsplanung sowie die der Bau der neuen Schienenstrecke.

Lärmvorsorge in Bauprojekten

Bei Neu- und Ausbauprojekten ist der Schallschutz an der Strecke eine wesentliche Komponente. Zum Schutz der Anwohner:innen vor Schienenverkehrslärm muss die Deutsche Bahn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten. Dabei kommen aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände oder -wälle bekämpfen den Lärm direkt an der Strecke. Zu passiven Schutzvorkehrungen zählen Maßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel Schallschutzfenster und schalldämmende Lüfter. Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).

Mehr zum Thema Lärmschutz beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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